Wie läuft eine Scheidung ab?

Ablauf einer Scheidung oder wie geht es weiter, wenn Sie uns über das Formular mit Ihrer Scheidung beauftragt haben:

1. Scheidungsformular über unsere Webseite

Nachdem Sie uns den Scheidungsauftrag über unserer Webseite übermittelt haben, nehmen wir schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf. Sollte für Ihr Scheidungsverfahren ggfls. weitere Unterlagen benötigt werden, fordern wir diese bei Ihnen noch an.

2. Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht

Sobald Sie uns die ggfls. benötigten Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, reichen wir für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.

Braucht ihr Ehegatte/Ehegattin noch zusätzlich einen Anwalt?
Sofern ihr Ehegatte der Scheidung zustimmt, braucht er keinen eigenen Anwalt. Die Zustimmung kann er auch selbst gegenüber dem Gericht äußern.

3. Gerichtliches Scheidungsverfahren

Im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens wird von Gesetzes wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, die während der Ehezeit erlangten Rentenanwartschaften beider Ehegatten werden gegenseitig ausgeglichen. Die Familiengerichte lassen sich hierfür eine Formular ausfüllen, auf dem Sie Angaben zu Ihren Rententrägern machen. Die anschließende Berechnung der Ansprüche nehmen die Rententräger vor. Dies kann leider durchaus auch mal einige Monate in Anspruch nehmen.

Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, wenn…

  • a. die Ehe von kurzer Dauer – d.h. bis zu einer Ehedauer von höchstens 3 Jahren – war. Falls Sie dennoch einen Ausgleich Ihrer Rentenanwartschaften wünschen, muss der Versorgungsausgleich explizit beantragt werden. Oder
  • b. ein notarieller Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung den Versorgungsausgleich ausschließen. Eine entsprechende Regelung zwischen den Ehegatten kann auch noch parallel zum Scheidungsverfahrens getroffen werden.

Sofern ein zeitaufwändiger Versorgungsausgleich nicht stattfindet, dauert die Scheidung in aller Regel nur ein paar Wochen.

4. Scheidungstermin

Im Rahmen eines vom Gericht anberaumten gerichtlichen Scheidungstermins spricht das Gericht die Scheidung Ihrer Ehe aus. Zu diesem Termin erscheint auch Ihr Anwalt oder ggfls. ein anwaltlicher Vertreter. Den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss senden wir Ihnen per Post zu.